Datenübermittlung

Der Fluss der Daten erfolgt nach § 14 DeQS-RL grundsätzlich elektronisch und in elektronisch auswertbarer Form unter Einbeziehung einer Datenannahmestelle und – soweit patient/-innenidentifizierende Daten verarbeitet werden – einer Vertrauensstelle an die Bundesauswertungsstelle. Bei Patient/-innenbefragungen erfolgt der Fluss der Daten elektronisch unter Einbeziehung einer Datenannahmestelle an die Versendestelle. Die Übermittlung des Fragebogens von der Versendestelle an die Patient/-innen ist grundsätzlich postalisch. Bei Patient/-innenbefragungen erfolgt die Rücksendung der ausgefüllten Fragebögen durch Patient/-innenan die Bundesauswertungsstelle. Der G-BA legt in den themenspezifischen Bestimmungen jeweils die erforderlichen Daten fest und gibt die Softwarespezifikationen vor. (Quelle: DeQS-RL)

Das serielle Datenflussmodell gem. DeQS-RL

Quelle: iqtig.org  (zum Runterladen Bild anklicken)



Der Datenfluss wird gemäß § 13 der DeQS-RL Teil 1 zusammen mit seiner Anlage zum Teil 1 ("Datenflussverfahren") in seinen Grundzügen beschrieben.

Nach der DeQS-RL übermitteln die Leistungserbringer sowie die Krankenkassen ihre geprüften Datensätze auf Vollständigkeit und Plausibilität hin an die jeweils zuständige Datenannahmestelle (DAS). Von dort aus leitet die Datenannahmestelle(DAS) die Daten einer fallbezogenen QS-Dokumentation sowie die Sozialdaten der Krankenkassen über die Vertrauensstelle an die Bundesauswertestelle weiter. Beider einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation (NWIEA, NWIES) erfolgt die Datenweiterleitung direkt von der Datenannahmestelle (DAS) an die Bundesauswertungsstelle. Anschließend werden die Daten durch die Auswertungsstelle nach bundeseinheitlichen Kriterien ausgewertet. Die Auswertungen werden den Landesarbeitsgemeinschaften bei länderbezogenen Verfahren zur Verfügung gestellt (gemäß §5 Abs. 4 der Anlage Datenflussverfahren zu Teil 1 der DeQS-RL). Es werden pseudonymisierte Rückmeldeberichte für Leistungserbringer erstellt sowie Landesauswertungen bei länderbezogenen Verfahren.

Im Rahmen der Patientenbefragung erfolgt abweichend von diesem dargestellten Flussdiagramm die Datenübermittlung von der Datenannahmestelle (DAS) an eine Versendestelle. Diese Versendestelle führt anhand einer Zufallsstichprobe die Versendung der Fragebögen an Patientinnen und Patienten mit Indexeingriff durch, welche die Fragebögen dann innerhalb einer bestimmten Frist an die Bundesauswertestelle zurücksenden. Die Leistungserbringer erhalten jeweils entsprechende Rückprotokolle der Datenannahmestelle (DAS) zu den erfolgten Datenübermittlungen. Datenschutz: Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 299 SGB V erfolgt die Verschlüsselung der verschiedenen Arten von Daten gemäß der dargestellten Datenflussmodelle. Für patienten- oder einrichtungsidentifizierende Datenerfolgt beispielsweise eine Pseudonymisierung

Leistungserbringer und Krankenkassen
Übermittlung der auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüften Datensätze an die jeweils zuständige Datenannahmestelle (DAS)
DAS
Daten einer fallbezogenen QS-Dokumentation und die Sozialdaten bei den Krankenkassen
Vertrauensstelle
Bundesauswertungsstelle
Einrichtungsbezogene QS-Dokumentation
DAS
Bundesauswertungsstelle
  • Auswertung der Daten durch bundeseinheitliche Kriterien
  • Bei den länderbezogenen Verfahren werden die Daten den Landesarbeitsgemeinschaften zur Verfügung gestellt (§5 Abs. 4 Anlage Datenflussverfahren zu Teil 1 der DeQS-RL).
  • Erstellung pseudonymisierter Rückmeldeberichte für die Leistungserbringer

Datenfluss Patient/-innenbefragungen

DAS
Versendestelle
durch Zufallsstichprobe erfolgt die Versendung der Fragebögen an Patient_innen mit Indexeingriff
Rücksendung der Fragebögen an die Bundesauswertungsstelle innerhalb einer bst. Zeitfrist
  • Leistungserbringer erhalten zu den erfolgten Datenübermittlungen jeweils entsprechende Rückprotokolle der DAS