Stellungnahmeverfahren

Das Stellungnahmeverfahren ist das Kernstück der externen Qualitätssicherung. Der Auslöser des Stellungnahmeverfahrens sind rechnerische Auffälligkeiten in Bezug auf den Referenzwert des Qualitätsindikators. Den Leistungserbringer/-innen (LE) wird die Möglichkeit gegeben die im Vorjahr entstandenen rechnerische Auffälligkeit schriftlich zu erklären. Für die Stellungnahmeverfahren zu denen in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) geregelten länderbezogenen Verfahren ist die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zuständig. Die Träger der LAG sind in Berlin die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KVB), Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVB), Berliner Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG) sowie die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen. Auf der Landesebene werden Fachkommissionen eingerichtet. Die Zusammensetzung der Expert/-innen in den Kommissionen richtet sich nach den jeweiligen Verfahren. Die Fachkommissionen beraten zu den anonymisierten Stellungnahmen der LE aus dem stationären und ambulanten Sektor und  schlagen der LAG eine Bewertung der Ergebnisse vor und geben eine Empfehlung für den weiteren Verlauf des Stellungnahmeverfahrens. Das Ziel des Stellungnahmeverfahrens ist es, von den rechnerischen Auffälligkeiten tatsächliche Defizite herauszustellen. Verbesserungspotenziale werden identifiziert und über eine Ursachenanalyse und ggf. die Einleitung von Maßnahmen werden die betroffenen LE bei der Verbesserung der Versorgungsstrukturen, -prozesse und-ergebnisse unterstützt. Durch Kollegiale Dialoge, Begehungen oder Zielvereinbarungen werden Qualitätsverbesserungen angestrebt. (Quelle: DeQS-RL)