Der Fluss der Daten erfolgt nach § 14 DeQS-RL grundsätzlich elektronisch und in elektronisch auswertbarer Form unter Einbeziehung einer Datenannahmestelle und – soweit patient/-innenidentifizierende Daten verarbeitet werden – einer Vertrauensstelle an die Bundesauswertungsstelle. Bei Patient/-innenbefragungen erfolgt der Fluss der Daten elektronisch unter Einbeziehung einer Datenannahmestelle an die Versendestelle. Die Übermittlung des Fragebogens von der Versendestelle an die Patient/-innen ist grundsätzlich postalisch. Bei Patient/-innenbefragungen erfolgt die Rücksendung der ausgefüllten Fragebögen durch Patient/-innenan die Bundesauswertungsstelle. Der G-BA legt in den themenspezifischen Bestimmungen jeweils die erforderlichen Daten fest und gibt die Softwarespezifikationen vor. (Quelle: DeQS-RL)
Der Datenfluss wird gemäß § 13 der DeQS-RL Teil 1 zusammen mit seiner Anlage zum Teil 1 ("Datenflussverfahren") in seinen Grundzügen beschrieben.
Nach der DeQS-RL übermitteln die Leistungserbringer sowie die Krankenkassen ihre geprüften Datensätze auf Vollständigkeit und Plausibilität hin an die jeweils zuständige Datenannahmestelle (DAS). Von dort aus leitet die Datenannahmestelle(DAS) die Daten einer fallbezogenen QS-Dokumentation sowie die Sozialdaten der Krankenkassen über die Vertrauensstelle an die Bundesauswertestelle weiter. Beider einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation (NWIEA, NWIES) erfolgt die Datenweiterleitung direkt von der Datenannahmestelle (DAS) an die Bundesauswertungsstelle. Anschließend werden die Daten durch die Auswertungsstelle nach bundeseinheitlichen Kriterien ausgewertet. Die Auswertungen werden den Landesarbeitsgemeinschaften bei länderbezogenen Verfahren zur Verfügung gestellt (gemäß §5 Abs. 4 der Anlage Datenflussverfahren zu Teil 1 der DeQS-RL). Es werden pseudonymisierte Rückmeldeberichte für Leistungserbringer erstellt sowie Landesauswertungen bei länderbezogenen Verfahren.
Im Rahmen der Patientenbefragung erfolgt abweichend von diesem dargestellten Flussdiagramm die Datenübermittlung von der Datenannahmestelle (DAS) an eine Versendestelle. Diese Versendestelle führt anhand einer Zufallsstichprobe die Versendung der Fragebögen an Patientinnen und Patienten mit Indexeingriff durch, welche die Fragebögen dann innerhalb einer bestimmten Frist an die Bundesauswertestelle zurücksenden. Die Leistungserbringer erhalten jeweils entsprechende Rückprotokolle der Datenannahmestelle (DAS) zu den erfolgten Datenübermittlungen. Datenschutz: Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 299 SGB V erfolgt die Verschlüsselung der verschiedenen Arten von Daten gemäß der dargestellten Datenflussmodelle. Für patienten- oder einrichtungsidentifizierende Datenerfolgt beispielsweise eine Pseudonymisierung